Berufsausübungsgemeinschaften
Seit dem Bremer Ärztetag 2004 wurden die Möglichkeiten zu Kooperationen im privatärztlichen Bereich weitgehend liberalisiert. Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VändG) zum 01.01.2007 hat der Gesetzgeber auch in der vertragsärztlichen Tätigkeit den Weg für eine weitreichende Liberalisierung frei gemacht.
War es nach altem Recht den Vertragsärzten lediglich erlaubt Berufsausübungsgemeinschaften (ehemalige Gemeinschaftspraxen) mit fachgleichen bzw. fachverwandten Fachärzten zu gründen, so sind diese Beschränkungen mit dem VändG größtenteils gefallen.
Ab 2007 können sich Vertragsärzte zu
- fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften
- fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften
- überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (auch KV-bereichsübergreifend)
- Teil-Berufsausübungsgemeinschaften
zusammenschließen.
Ergänzt werden diese neuen Formen der Kooperation durch die Möglichkeit, an anderen Orten Filialen zu gründen oder durch Anstellung von Ärzten in der eigenen Praxis, das Leistungsspektrum der Praxis für Mitarbeiter und insbesondere für die Patienten attraktiver zu gestalten.
Die KVWL Consult GmbH kann Sie fundiert über die neuen Formen der Zusammenarbeit informieren, die optimale Form der Kooperation für Ihre individuelle Situation analysieren und den Umsetzungsprozess managen und begleiten.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungsleistungen der KVWL Consult GmbH nicht die Zulassungsverfahren ersetzen. Die Verbindung zur Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses stellen wir für Sie her.
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